Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Sammelvertrag für Haftplicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt für alle freiwillig Tätigen in rechtlich unselbstständigen Strukturen abgeschlossen. Demnach sind auch ehrenamtliche Flüchtlingshelfer grundsätzlich versichert.

KFZ-Schäden sind jedoch generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Weitere Informationen gibt es in der Handreichung zum Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte des Landes Rheinland-Pfalz.