Wie kann ich helfen? Was wird gebraucht?
Um
Ihre Unterstützung bestmöglich anzunehmen, melden Sie sich bitte bei einem
unserer
Ansprechpartner für Ihre Art der Unterstützung. Gegenstände,
die dringend benötigt werden, werden über
diese Seite angekündigt.
Für
weitere Unterstützungsmöglichkeiten lesen Sie auch regelmäßig unsere
Neuigkeiten.
Wenn Sie gerne helfen möchte, zur Zeit aber kein konkreter Bedarf besteht, können Sie sich in unseren Helferlisten eintragen lassen. Füllen Sie dazu bitte dieses Formular aus und schicken es per Mail an marita.koenig(at)boppard.de
Leider ist mir eine tatkräftige Unterstützung nicht möglich, ich möchte den Flüchtlingen dennoch helfen. Kann ich eine Geldspende leisten?
Eine finanzielle Spende ist natürlich auch möglich. Wir haben ein Spendenkonto „Flüchtlingshilfe Boppard“ bei der Stadtkasse eingerichtet. Überweisen Sie bitte an die Stadt Boppard mit dem Verwendungszweck „Flüchtlingshilfe“ auf das Konto bei der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück,
IBAN: DE90 5605 1790 0001 1057 25
BLZ: 560 517 90
Ich habe noch Wohnraum für die Aufnahme von Flüchtlingen anzubieten. Wo kann ich mich melden und wie läuft das genau ab?
Derzeit steht der Stadt Boppard ausreichend Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung, sodass keine neuen Angebote angenommen werden können.
Die wenigsten Flüchtlinge sprechen gerade zu Beginn ihres Aufenthaltes deutsch. Wo kann ich Hilfe bei der Kommunikation bekommen?
Wir
sind bemüht den Flüchtlingen so schnell wie möglich die nötigsten
Deutschkenntnisse in ebenfalls ehrenamtlichen Sprachkursen zu vermitteln und
vieles lässt sich auch mit Händen und Füßen klären. Sollten jedoch gerade
Behördengänge oder andere wichtige Dinge durch Sprachbarrieren schwierig bis
unmöglich werden, finden Sie demnächst über unsere Internetseite Dolmetscher, die Ihnen dabei
helfen können. Da auch diese ehrenamtlich tätig sind, bitten wir Sie dies nur
in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit den üblichen Mitteln nicht mehr
weiterkommen.
Falls Sie ein Smartphone mit mobilem Internetzugang besitzen, können Sie auch die App "Google Übersetzer" nutzen, um sich besser zu verständigen. Die App finden Sie im jeweiligen Appstore Ihres Smartphones.
Was mache ich, wenn ein Flüchtling krank wird?
Den
Flüchtlingen steht in einem akuten Krankenfall eine Behandlung zu. Hierzu hat
jeder Flüchtling ein Schreiben für ambulante Krankenhilfe gemäß §4
Asylbewerberleistungsgesetz zu einer akuten Behandlung beim Hausarzt,
Kinderarzt, Frauenarzt und Zahnarzt erhalten. Mit diesem Schreiben kann der
Arzt bei der Kreisverwaltung die Behandlung und Abrechnung klären und einen
Krankenschein zur Abrechnung der benötigten Leistungen erhalten. Diesem
Schreiben liegt zusätzlich eine Befreiungsbescheinigung von Zuzahlungen bei.
Sollte der Hausarzt eine fachärztliche Behandlung für erforderlich halten, muss er sich mit der Kreisverwaltung bezüglich der Überweisung in Verbindung setzen. Dort wird im Benehmen mit dem Gesundheitsamt geprüft, ob eine solche Behandlung erforderlich ist. Anschließend erhält die zu behandelnde Person eine schriftliche Benachrichtigung von der Kreisverwaltung. Erst danach darf (bei Genehmigung) der Facharzt aufgesucht werden.
Bei einem Gang
zum Zahnarzt muss der Asylsuchende zuerst bei einem Zahnarzt einen Termin
ausmachen und die Zahnarztpraxis selbst lässt sich diesen Termin bei der
Kreisverwaltung Frau Kardam unter: 06761-82422 oder per E-Mail:
krankenhilfe(at)rheinhunsrueck.de
bestätigen. Hier werden ausschließlich nur Akutbehandlungen
durchgeführt.
Wie kann ein Flüchtling ein Konto eröffnen?
Grundsätzlich können Asylsuchende ein Konto eröffnen. Eine Kontoeröffnung kann
aber für Flüchtlinge mit einer Duldung schwierig sein, denn viele besitzen nur eine
Duldungsbescheinigung, jedoch keine Papiere, weil sie ihnen zum Beispiel auf der
Flucht abgenommen wurden. Gesetzlich ist aber ein gültiger amtlicher Ausweis mit
Lichtbild notwendig, um ein Girokonto zu eröffnen.
Mit diesem Leitfaden zur Eröffnung eines Kontos für Flüchtlinge, kann diese Problematik umgangen werden und ein Konto eingerichtet werden, sodass die Asylbewerber Ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) monatlich ausgezahlt bekommen können.
Bekommt der Flüchtling Fahrkosten nach Trier oder Ingelheim erstattet?
Die Asylbewerber müssen zu einer Anhörung in die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach Trier oder Ingelheim. Die Fahrt dorthin ist jeweils mit dem Rheinland-Pfalz-Ticket (bis zu 5 Personen) möglich und wird in diesem Fall auch erstattet. Dazu muss das Ticket zunächst bezahlt und anschließend mit einer Kopie der Terminbenachrichtigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.
Bei Terminen, die früh am Vormittag (bspw. 8 Uhr) stattfinden, kann die Anreise einen Tag früher erfolgen. Eine Unterkunft steht in Trier bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bereit. Dabei sind 2 Rheinland-Pfalz-Tickets nötig, die jedoch ebenfalls beide erstattet werden.
Was mache ich, wenn bei den Flüchtlingsunterkünften eine Aufforderung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags eingeht?
Aufforderungen zur Anmeldung von Rundfunkgeräten können mit dem Hinweis
"Sammelunterkunft Asylsuchender" zurückgesandt werden. Die Wohnungen werden daraufhin nicht angemeldet. Befreiungsbescheide werden nicht mitgesandt, ein Antrag auf
Befreiung ist nicht nötig (fmdl. Auskunft „ARD, ZDF, Deutschlandradio“, Frau Knospe). Die „ARD, ZDF, Deutschlandradio“ prüft die
Richtigkeit der Angabe.
UPDATE: Sobald die Kommune „ARD, ZDF, Deutschlandradio“ (früher GEZ) die Anschriften
ihrer Gemeinschaftsunterkünfte mitteilt, sollten keine Aufforderungen mehr
kommen, dass sich die Asylbewerber anmelden müssen.
Bin ich als ehrenamtlicher Helfer versichert?
Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Sammelvertrag für Haftplicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt für alle freiwillig Tätigen in rechtlich unselbstständigen Strukturen abgeschlossen. Demnach sind auch ehrenamtliche Flüchtlingshelfer grundsätzlich versichert.
KFZ-Schäden sind jedoch generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Weitere Informationen gibt es in der Handreichung zum Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte des Landes Rheinland-Pfalz.