Aus aktuellem Anlass teilt die Kreisverwaltung nochmals folgendes mit: Flüchtlinge können ohne weiteres folgende Ärzte aufsuchen: Hausarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt (nur Erst-Besuch).

Sollte der Hausarzt eine fachärztliche Behandlung für erforderlich halten, muss er sich mit der Kreisverwaltung bezüglich der Überweisung in Verbindung setzen. Dort wird im Benehmen mit dem Gesundheitsamt geprüft, ob eine solche Behandlung erforderlich ist. Anschließend erhält die zu behandelnde Person eine schriftliche Benachrichtigung von der Kreisverwaltung. Erst danach darf (bei Genehmigung) der Facharzt aufgesucht werden.

Beachten Sie auch bitte, dass Fragen solcher Art auch unter den Häufigen Fragen bereits erläutert sind!